| Sind bei der Sanierung/Erneuerung des Außenputzes die Vorgaben der EnEV einzuhalten ? Antwort: Werden mehr als 20% der richtungsorientierten Fassade erneuert, müssen die energetischen Vorgaben der EnEV eingehalten werden.. Das kann z. B. bedeuten, das ein 2-lagiger Außenputz nicht mehr ausreicht und ein Wärmedämmverbundsystem angebracht werden muß. Natürlich sind hierbei immer eventuelle Auflagen seitens des Denkmalschutzes zu berücksichtigen
|