| Was muß bei Mauerarbeiten im Winter und bei Frost beachtet werden ? Antwort: Das Arbeiten bei Frost ist bei allen Mauersteinsorten (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton, Bimsstein, Betonstein) und Mörtelsorten (Normal-, Dünnbett-, Leichtmörtel) und bei Beton grundsätzlich kritisch. Die kalten Temperaturen verhindern bzw. verzögern das Abbinden des Mörtels und stören somit den Haftverbund zwischen Stein und Mörtel. Die Festigkeitsbildung des Mörtels verlangsamt sich mit abnehmenden Temperaturen und kommt nahe dem Gefrierpunkt praktisch zum Stillstand. Durch die Volumenvergrößerung beim Übergang Wasser zu Eis wird frischer und noch nicht fester Mörtel in seinem Gefüge gestört. Eine Frosteinwirkung im nassen Zustand beeinträchtigt nachhaltig die geforderte Mörtelfestigkeit.
Aus diesem Grund sind auch frisches Mauerwerk und Beton vor Frosteinwirkung rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken. Auf dem gefrorenen Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Durch Frost oder andere Einflüsse beschädigte Teile von Mauerwerk sind vor dem Weiterbau abzutragen.
Nur unter besonderer Vorsorge und besonderen Schutzmaßnahmen (Winterbaustelle, beheizter Vollwetterschutz) darf Mauerwerk bei Frost erstellt werden. Da es sich hierbei um besondere Leistungen handelt, welche gesondert zu vergüten sind, bedarf es unbedingt der Zustimmung und Beauftragung durch den Auftraggeber
Wurden keine besonderen Maßnahmen getroffen, sollten Maurerarbeiten bei zu erwartendem Frost eingestellt werden.
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